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Motorrad: jedes zweirädrige Motorrad mit einem Motor über 50 cm³. |
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Personenkraftwagen (oft Limousine, Limousine oder Mopedwagen): vierrädriges Fahrzeug, in In der Regel gibt es 5 ständige Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) und das Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreitet nicht 3,5 Tonnen. In diese Kategorie fallen auch motorisierte Dreiräder (Motorräder mit Beiwagen) und Quads. Ist die Windschutzscheibe höher als 1,3 Meter, ist die Gebühr der Kategorie 2B zu entrichten. |
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Kleinbus, Kleinbus (V.A.N. Transporter): ein vierrädriges Fahrzeug mit bis zu 9 permanenten Sitze (einschließlich Fahrersitz) und das Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreitet nicht 3,5 Tonnen. Bei solchen Fahrzeugen handelt es sich in der Regel um Personen- oder Kleinlasttransporter oder Kombinationen. Ist die Windschutzscheibe höher als 1,3 Meter, ist die Gebühr der Kategorie 2B zu entrichten. |
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Anhänger (Anhänger): Nach ungarischen Vorschriften ein von einem Personenkraftwagen gezogenes Fahrzeug bzw Anhänger von Kleinbussen (Kleinbussen), Wohnwagen und Anhänger können ohne Aufpreis abgeschleppt werden. Wenn es sich um ein Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen handelt Wird auf dem Fahrzeugtransportanhänger angebracht, muss dieser gemäß seiner eigenen Klassifizierung abgeschleppt werden, die Autobahnvignette muss separat erworben werden. |
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Wohnmobil (Wohnwagen): ein vierrädriges, motorisiertes Fahrzeug, dessen Innenraum für den Wohnbereich konzipiert (diese Kennzeichnung ist auch in der Verkehrserlaubnis enthalten) und das Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Ein solches Fahrzeug wird in Ungarn (hinsichtlich der Straßenbenutzungsgebühren) als Personenkraftwagen eingestuft. |
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Wohnwagen (Wohnwagen): ein zwei- oder vierrädriger Anhänger ohne eigenständigen Motor, dessen Innenraum als Wohnraum bestimmt ist und diese Einstufung auch in der Verkehrsgenehmigung enthalten ist. Nach den ungarischen Vorschriften kann ein Wohnwagen, der von einem Auto oder Kleinbus gezogen werden kann, ohne besondere Gebühr reisen. |